E-Rechnungspflichten

E-Rechnung in Frankreich: die Fristen 2026 und 2027

Die verpflichtende E-Rechnung in Frankreich (facturation électronique) erklärt: Wer ab September 2026 empfangen muss, wer 2026 und 2027 ausstellen muss, das Modell der zertifizierten Plattformen, das das kostenlose staatliche Portal ersetzt hat, und die zulässigen Formate.

Zuletzt geprüft 2. Juni 2026

Frankreich macht die strukturierte E-Rechnung für Geschäftsumsätze (B2B) verpflichtend, gestaffelt über 2026 und 2027. Nach mehreren Verschiebungen stehen die Termine nun fest: Eine vorgeschlagene weitere Verschiebung wurde im April 2025 abgelehnt.

Auch das Modell hat sich auf eine wichtige Weise geändert: Es gibt kein kostenloses staatliches Rechnungsportal mehr. Hier lesen Sie, was ab wann gilt und wie Rechnungen fließen müssen.

Prüfen Sie, ob die E-Rechnung für Sie verpflichtend ist

Der Zeitplan

Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen ab demselben Datum empfangen können; die Pflicht zur Ausstellung ist nach Unternehmensgröße gestaffelt.

B2B-E-Rechnung in Frankreich – Einführung
DatumPflicht
1. Sept. 2026ALLE Unternehmen (jede Größe) müssen E-Rechnungen empfangen können.
1. Sept. 2026Große und mittlere Unternehmen (ETI) müssen E-Rechnungen ausstellen.
1. Sept. 2027Kleine, mittlere und Kleinstunternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen.
Eine Pilotphase läuft ab Anfang 2026 vor dem Go-live im September 2026. Die Termine wurden bestätigt, nachdem die Nationalversammlung im April 2025 eine weitere Verschiebung abgelehnt hatte.

Das Modell der zertifizierten Plattformen (kein kostenloses staatliches Portal)

Im Oktober 2024 hat die französische Regierung ihren Plan aufgegeben, das Portail Public de Facturation (PPF) als kostenloses Rechnungsportal zu betreiben. Das PPF dient nun nur noch als zentrales Verzeichnis und Datenkonzentrator.

In der Praxis bedeutet das, dass jedes Unternehmen seine Rechnungen über eine zertifizierte private Plattform senden und empfangen muss – eine Plateforme Agréée (PA, früher PDP genannt). Die Steuerverwaltung (DGFiP) hat im Januar 2026 ihre erste endgültige Liste zertifizierter Plattformen veröffentlicht. Sie wählen eine zertifizierte Plattform; sie übernimmt Übermittlung und Meldung.

Formate und E-Reporting

Frankreich akzeptiert drei gesetzlich vorgesehene Formate, alle konform zur europäischen Norm EN 16931: Factur-X (eine hybride PDF mit eingebettetem XML), UBL und CII.

Neben der E-Rechnung gibt es eine E-Reporting-Pflicht: Transaktions- und Zahlungsdaten für B2C-Verkäufe und für grenzüberschreitendes B2B müssen den Behörden gemeldet werden, auch wenn keine strukturierte E-Rechnung ausgetauscht wird.

Häufige Fragen

Ab wann ist die E-Rechnung in Frankreich verpflichtend?

Ab dem 1. September 2026 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, und große und mittlere Unternehmen müssen sie ausstellen. Kleine, mittlere und Kleinstunternehmen müssen ab dem 1. September 2027 ausstellen.

Ist das französische staatliche Portal (PPF) für die Rechnungsstellung kostenlos?

Nicht mehr. Der Plan für das PPF als kostenloses Rechnungsportal wurde im Oktober 2024 aufgegeben. Das PPF ist jetzt nur noch ein zentrales Verzeichnis; Rechnungen müssen über eine zertifizierte private Plattform (Plateforme Agréée) fließen.

Welche Formate akzeptiert Frankreich?

Drei EN-16931-konforme Formate: Factur-X (hybride PDF mit eingebettetem XML), UBL und CII.

Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Termine zur E-Rechnung ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand stets anhand der unten verlinkten offiziellen Quelle oder mit einer qualifizierten Beratung, bevor Sie handeln.

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Quellen