Ist die E-Rechnung für mich schon Pflicht?

Die verpflichtende strukturierte E-Rechnung kommt in der gesamten EU zu unterschiedlichen Terminen. Beantworten Sie zwei oder drei Fragen und sehen Sie genau, wo Sie stehen – und was Sie tun müssen.

Ein bestimmtes Land prüfen

Die EU-weite Auffanglösung

Unabhängig vom nationalen Termin Ihres Landes macht die ViDA-Reform die strukturierte E-Rechnung mit nahezu Echtzeit-Meldung für grenzüberschreitende (innergemeinschaftliche) B2B-Umsätze ab dem 1. Juli 2030 verpflichtend; die nationalen Systeme werden bis zum 1. Januar 2035 angeglichen. Siehe den vollständigen Fristen-Tracker Land für Land.

Häufige Fragen

Ist die E-Rechnung in der EU schon Pflicht?

Das hängt von Ihrem Land und dem Termin ab. Mehrere Länder verlangen bereits die strukturierte B2B-E-Rechnung (Italien seit 2019, Rumänien seit 2024, Belgien ab 2026), während andere künftige Termine bestätigt haben (Deutschland, Frankreich, Polen) oder noch keine (Niederlande, Österreich). Die EU-weite Pflicht für grenzüberschreitende B2B-Rechnungen beginnt am 1. Juli 2030 im Rahmen der ViDA-Reform.

Gilt die E-Rechnung auch für Freiberufler und Kleinunternehmen?

In der Regel ja, doch mehrere Länder führen die Pflicht zur Ausstellung gestaffelt nach Unternehmensgröße ein und geben den kleinsten Unternehmen mehr Zeit. Die Pflicht, eine strukturierte E-Rechnung empfangen zu können, kommt typischerweise zuerst und gilt breit. Nutzen Sie den Checker oben mit Ihrer Unternehmensgröße für den Termin, der für Sie gilt.

Ist eine PDF-Rechnung weiterhin gültig?

In vielen Situationen ja. Solange für Sie keine strukturierte Pflicht begonnen hat, ist eine konforme Rechnungs-PDF mit korrekter USt. und Reverse-Charge (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) weiterhin gültig. Wo eine strukturierte Pflicht aktiv ist (z. B. Italien, Belgien, Rumänien), genügt eine reine PDF allein nicht mehr.

Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Bestätigen Sie Termine stets anhand der offiziellen Quellen, die in jedem Ergebnis verlinkt sind.