Ist die E-Rechnung in Frankreich Pflicht?
Legen Sie unten fest, an wen Sie Rechnungen stellen und wie groß Ihr Unternehmen ist, um die für Sie geltenden Termine zu sehen. Vorausgefüllt für Frankreich.
Frankreich: bestätigt – Ihr Termin ist 1 September 2027
In Frankreich müssen Sie ab 1 September 2027 strukturierte E-Rechnungen (Factur-X, UBL, CII) ausstellen.
Sie müssen bereits in der Lage sein, eine strukturierte E-Rechnung zu empfangen (seit 1 September 2026) – die Empfangspflicht kommt vor der Ausstellungspflicht.
Bis zu Ihrem Ausstellungstermin ist eine konforme Rechnungs-PDF – einschließlich Reverse-Charge – gültig. euinvoice erstellt heute konforme PDFs, und Pro-Nutzer können Rechnungen als Factur-X (EN 16931) exportieren.
Zuletzt geprüft am 2026-10-18. Termine ändern sich – bestätigen Sie sie stets anhand der offiziellen Quelle: European Commission — eInvoicing in France · impots.gouv.fr — à partir de quand suis-je concerné ? · impots.gouv.fr — facturation électronique (actualité). Dies sind allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.
Ein anderes Land prüfen
Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Bestätigen Sie Termine stets anhand der offiziellen Quellen, die in jedem Ergebnis verlinkt sind.