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Ist die E-Rechnung in Kroatien Pflicht?

Legen Sie unten fest, an wen Sie Rechnungen stellen und wie groß Ihr Unternehmen ist, um die für Sie geltenden Termine zu sehen. Vorausgefüllt für Kroatien.

An wen stellen Sie Rechnungen?
🇭🇷 unmittelbar bevorstehend

Kroatien: bestätigt – Ihr Termin ist 1 Januar 2027

In Kroatien müssen Sie ab 1 Januar 2027 strukturierte E-Rechnungen (EN 16931 structured (UBL / CII)) ausstellen.

Sie müssen bereits in der Lage sein, eine strukturierte E-Rechnung zu empfangen (seit 1 Januar 2026) – die Empfangspflicht kommt vor der Ausstellungspflicht.

Bis zu Ihrem Ausstellungstermin ist eine konforme Rechnungs-PDF – einschließlich Reverse-Charge – gültig. euinvoice erstellt heute konforme PDFs, und Pro-Nutzer können Rechnungen als Factur-X (EN 16931) exportieren.

Zuletzt geprüft am 2026-06-02. Termine ändern sich – bestätigen Sie sie stets anhand der offiziellen Quelle: European Commission — eInvoicing country factsheets · European Commission — VAT in the Digital Age (ViDA). Dies sind allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.

Benachrichtigung, wenn sich die Termine für Kroatien ändern

Fristen verschieben sich. Wir schreiben Ihnen nur, wenn sich die E-Rechnungs-Termine für Kroatien tatsächlich ändern – sonst nichts.

Ein anderes Land prüfen

Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Bestätigen Sie Termine stets anhand der offiziellen Quellen, die in jedem Ergebnis verlinkt sind.