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Ist die E-Rechnung in Polen Pflicht?

Legen Sie unten fest, an wen Sie Rechnungen stellen und wie groß Ihr Unternehmen ist, um die für Sie geltenden Termine zu sehen. Vorausgefüllt für Polen.

An wen stellen Sie Rechnungen?
🇵🇱 unmittelbar bevorstehend

Polen: bestätigt – Ihr Termin ist 1 Januar 2027

In Polen müssen Sie ab 1 Januar 2027 strukturierte E-Rechnungen (FA(3) structured XML) ausstellen.

Sie müssen bereits in der Lage sein, eine strukturierte E-Rechnung zu empfangen (seit 1 Februar 2026) – die Empfangspflicht kommt vor der Ausstellungspflicht.

Bis zu Ihrem Ausstellungstermin ist eine konforme Rechnungs-PDF – einschließlich Reverse-Charge – gültig. euinvoice erstellt heute konforme PDFs, und Pro-Nutzer können Rechnungen als Factur-X (EN 16931) exportieren.

Zuletzt geprüft am 2026-06-02. Termine ändern sich – bestätigen Sie sie stets anhand der offiziellen Quelle: European Commission — eInvoicing in Poland · Polish Ministry of Finance — KSeF. Dies sind allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.

Benachrichtigung, wenn sich die Termine für Polen ändern

Fristen verschieben sich. Wir schreiben Ihnen nur, wenn sich die E-Rechnungs-Termine für Polen tatsächlich ändern – sonst nichts.

Ein anderes Land prüfen

Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Bestätigen Sie Termine stets anhand der offiziellen Quellen, die in jedem Ergebnis verlinkt sind.