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Ist die E-Rechnung in Spanien Pflicht?

Legen Sie unten fest, an wen Sie Rechnungen stellen und wie groß Ihr Unternehmen ist, um die für Sie geltenden Termine zu sehen. Vorausgefüllt für Spanien.

An wen stellen Sie Rechnungen?
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Spanien: angekündigt, aber die Termine stehen noch nicht fest

Spanien hat eine B2B-E-Rechnungspflicht angekündigt, doch die Termine sind rechtlich noch nicht bestätigt.

Solange kein Termin feststeht, bleibt eine konforme Rechnungs-PDF (korrekte USt., Reverse-Charge) gültig. Behandeln Sie kursierende Termine als Prognosen und bestätigen Sie sie über die offizielle Quelle unten.

Zuletzt geprüft am 2026-06-02. Termine ändern sich – bestätigen Sie sie stets anhand der offiziellen Quelle: European Commission — eInvoicing in Spain · Agencia Tributaria (AEAT) — Verifactu / billing systems. Dies sind allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.

Benachrichtigung, wenn sich die Termine für Spanien ändern

Fristen verschieben sich. Wir schreiben Ihnen nur, wenn sich die E-Rechnungs-Termine für Spanien tatsächlich ändern – sonst nichts.

Ein anderes Land prüfen

Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Bestätigen Sie Termine stets anhand der offiziellen Quellen, die in jedem Ergebnis verlinkt sind.