E-Rechnungspflichten

E-Rechnungspflicht in der EU: Fristen Land für Land

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht in Ihrem Land? Ein verständlicher Überblick über die EU-Fristen zur E-Rechnung – Deutschland, Frankreich, Belgien, Polen, Italien, Rumänien, Spanien und die Niederlande – sowie was die EU-Reform ViDA ändert.

Zuletzt geprüft 2. Juni 2026

In der gesamten EU wird der Versand einer PDF per E-Mail durch die verpflichtende strukturierte E-Rechnung ersetzt: Rechnungen in einem maschinenlesbaren Format, das Software automatisch verarbeiten kann, oft über eine staatliche Plattform oder ein zertifiziertes Netzwerk. Die Fristen unterscheiden sich je Land und rücken schnell näher.

Diese Seite verfolgt den Stand je Land. Termine ändern sich, wenn Regierungen ihre Regeln bestätigen oder verschieben – prüfen Sie daher vor jeder Entscheidung die offizielle Quelle (unten verlinkt). Wo ein Datum noch eine Prognose ist, weisen wir darauf hin.

Prüfen Sie, ob die E-Rechnung für Sie verpflichtend ist

Was sich geändert hat: die EU-Reform ViDA

Am 11. März 2025 hat der Rat der EU das Paket „VAT in the Digital Age“ (ViDA) verabschiedet; es trat am 14. April 2025 in Kraft. ViDA bewirkt zwei Dinge, die jedes Unternehmen betreffen.

Erstens definiert es neu, was eine „elektronische Rechnung“ ist: Sie muss künftig ein strukturiertes Format sein, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Eine reine PDF gilt für sich allein nicht mehr als E-Rechnung. Zweitens dürfen die EU-Länder die inländische B2B-E-Rechnung verpflichtend machen, ohne zuvor eine Ausnahmegenehmigung aus Brüssel einzuholen – deshalb entstehen so viele nationale Pflichten gleichzeitig.

ViDA schafft außerdem eine EU-weite Ebene: Ab dem 1. Juli 2030 müssen grenzüberschreitende (innergemeinschaftliche) B2B-Umsätze strukturierte E-Rechnungen mit nahezu Echtzeit-Meldung verwenden. Länder mit eigenen bestehenden Systemen (etwa Italien und Frankreich) haben bis zum 1. Januar 2035 Zeit, diese an das EU-Modell anzupassen.

Fristen nach Ländern

Die folgende Tabelle fasst den aktuellen Stand für die wichtigsten EU-Märkte zusammen. „Empfangen“ ist das Datum, ab dem ein Unternehmen eine strukturierte E-Rechnung annehmen können muss; „Ausstellen“ ist das Datum, ab dem es solche versenden muss (oft nach Unternehmensgröße gestaffelt).

Verpflichtende B2B-E-Rechnung – aktueller Stand je Land
LandEmpfangen abAusstellen abModell / Format
ItalienSeit 2019Seit 2019 (gesamtes B2B/B2C)Clearing über SdI · FatturaPA
RumänienSeit 2024Seit 2024 (B2C ab 2025)Clearing über RO e-Factura (SPV)
Belgien1. Jan. 20261. Jan. 2026 (gesamtes B2B)Peppol-4-Ecken-Modell · Peppol BIS 3.0
PolenGestaffelt 20261. Feb. 2026 große · 1. Apr. 2026 übrige · 2027 KleinsteClearing über KSeF · strukturiertes XML
Kroatien1. Jan. 20261. Jan. 2026 (USt-registriert) · 2027 (übrige)Fiscalization 2.0 · E-Reporting
Deutschland1. Jan. 20251. Jan. 2027 (>800.000 €) · 1. Jan. 2028 (alle)XRechnung · ZUGFeRD/Factur-X · Peppol
Frankreich1. Sept. 20261. Sept. 2026 große/ETI · 1. Sept. 2027 KMUZertifizierte Plattformen · Factur-X/UBL/CII
SpanienPrognose ~2027~2027 (>8 Mio. €) · ~2028 (alle) – PrognosePrivate + öffentliche Plattformen (AEAT)
NiederlandeBisher nur B2GNoch keine B2B-Pflicht (geplant ~2030–2032)Peppol (B2G)
Die genauen Termine für Spanien hängen von einer technischen Verordnung ab, die 2026 noch finalisiert wird; behandeln Sie sie als Prognose. Die Niederlande haben noch keine verbindliche B2B-Pflicht. Prüfen Sie die offizielle Quelle, bevor Sie sich auf ein Datum verlassen.

Was das für Freiberufler und kleine Unternehmen bedeutet

Wenn Sie an Unternehmen in einem Land mit geltender Pflicht verkaufen (Italien, Rumänien, Belgien und bald Polen und Frankreich), müssen Sie Rechnungen in einem strukturierten Format senden und empfangen, nicht nur als PDF. In mehreren Ländern erhalten die kleinsten Unternehmen mehr Zeit, aber die Pflicht zum Empfang kommt meist zuerst und gilt breit.

Grenzüberschreitende Rechnungen haben ihren eigenen Zeitplan: Die EU-weite Pflicht für innergemeinschaftliches B2B greift ab 2030. Bis zu Ihrem konkreten Datum bleibt eine konforme Rechnungs-PDF – mit korrekter umsatzsteuerlicher Behandlung, einschließlich Reverse-Charge – in den meisten Fällen gültig.

Häufige Fragen

Ist eine PDF-Rechnung in der EU noch zulässig?

In vielen Fällen ja – es hängt vom Land und vom Datum ab. Seit der ViDA-Reform gilt eine reine PDF für sich allein nicht mehr als strukturierte „elektronische Rechnung“. In Ländern mit geltender Pflicht (z. B. Italien, Belgien, Rumänien) müssen B2B-Rechnungen das vorgeschriebene strukturierte Format nutzen. Wo noch keine Pflicht begonnen hat, ist eine konforme PDF weiterhin in Ordnung.

Gilt die E-Rechnung auch für kleine Unternehmen und Freiberufler?

Meist ja, auch wenn mehrere Länder die Ausstellungspflicht nach Unternehmensgröße staffeln und den kleinsten Unternehmen mehr Zeit geben. Die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können, gilt in der Regel breit und kommt zuerst – in Deutschland etwa seit dem 1. Januar 2025 für praktisch alle B2B-Unternehmen.

Ab wann ist die grenzüberschreitende E-Rechnung EU-weit verpflichtend?

Ab dem 1. Juli 2030 müssen innergemeinschaftliche B2B-Umsätze strukturierte E-Rechnungen mit nahezu Echtzeit-Meldung verwenden (ViDA-Reform). Nationale Systeme müssen bis zum 1. Januar 2035 an das EU-Modell angepasst sein.

Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Termine zur E-Rechnung ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand stets anhand der unten verlinkten offiziellen Quelle oder mit einer qualifizierten Beratung, bevor Sie handeln.

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Quellen