E-Rechnungspflichten

E-Rechnung in Rumänien: RO e-Factura und die 5-Tage-Regel

Rumäniens RO e-Factura ist seit 2024 für B2B und seit 2025 für B2C verpflichtend. Wie die SPV-Clearing-Plattform funktioniert, die Übermittlungsfrist (nun fünf Werktage) und wo nicht ansässige Unternehmen stehen.

Zuletzt geprüft 2. Juni 2026

Rumänien ist schnell zu einem verpflichtenden Clearing-Modell übergegangen. Wenn Sie rumänischen Unternehmen oder Verbrauchern Rechnungen stellen, gilt RO e-Factura mit ziemlicher Sicherheit – und es gibt eine Übermittlungsfrist, die sich kürzlich geändert hat.

Prüfen Sie, ob die E-Rechnung für Sie verpflichtend ist

Was verpflichtend ist und seit wann

Rumäniens RO-e-Factura-System, zugänglich über das SPV (Virtual Private Space), wurde 2024 für inländisches B2B verpflichtend (Meldung ab Januar, vollständige E-Rechnung ab dem 1. Juli 2024) und ab dem 1. Januar 2025 auf B2C ausgeweitet.

Es ist ein Clearing-Modell: Rechnungen werden der Plattform in einem strukturierten XML-Format übermittelt (UBL 2.1 oder CII, nach dem EN-16931-konformen RO_CIUS), validiert und dem Empfänger bereitgestellt.

Die Frist von 5 Werktagen

Rechnungen müssen innerhalb von fünf Werktagen nach Ausstellung an RO e-Factura übermittelt werden. Beachten Sie den Wortlaut: Ab Januar 2026 sind es fünf Werktage; zuvor waren es fünf Kalendertage. Wenn Sie sich an ältere Hinweise halten, prüfen Sie, ob Sie die aktuelle Regel verwenden.

Nicht ansässige Unternehmen

Nicht ansässige, umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht oder das B2C-E-Reporting, unterliegen aber weiterhin dem B2B-E-Reporting. Eine zu beachtende Feinheit: Eine inländische B2B-Rechnung an einen nicht ansässigen, umsatzsteuerlich registrierten Käufer muss dennoch über RO e-Factura laufen, wobei die Rechnung zusätzlich auf herkömmlichem Weg bereitgestellt wird.

Häufige Fragen

Ist die E-Rechnung in Rumänien verpflichtend?

Ja. RO e-Factura ist seit 2024 für inländisches B2B (vollständige E-Rechnung ab dem 1. Juli 2024) und seit dem 1. Januar 2025 für B2C verpflichtend, über die SPV-Plattform in einem strukturierten XML-Format.

Wie lautet die Übermittlungsfrist von RO e-Factura?

Fünf Werktage ab Ausstellung. Dies hat sich im Januar 2026 von fünf Kalendertagen geändert – stellen Sie sicher, dass Sie sich nicht auf die ältere Kalendertage-Angabe verlassen.

Müssen nicht ansässige Unternehmen RO e-Factura nutzen?

Nicht ansässige, umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen fallen nicht unter die Ausstellungspflicht und das B2C-E-Reporting, unterliegen aber weiterhin dem B2B-E-Reporting. Ein rumänischer Leistender, der einem nicht ansässigen, umsatzsteuerlich registrierten Käufer eine Rechnung stellt, muss die Rechnung dennoch über RO e-Factura leiten.

Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Termine zur E-Rechnung ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand stets anhand der unten verlinkten offiziellen Quelle oder mit einer qualifizierten Beratung, bevor Sie handeln.

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Quellen